Gemeindearchiv "keine einfache Baumaßnahme" Übersicht <<<  vorwärts zurück  >>>


  Das "Hofer-Haus", an dessen Stelle das neue Gemeindearchiv geplant ist.                                (Foto: Hans-Joachim Graf)

Räte kritisierten hohe Honorare für Architekt und Fachplaner

Tegernheim. (hw) Im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des Tegernheimer Gemeinderates standen neben der Beauftragung der Projektanten für verschiedene Gewerke für das neue Gemeindearchiv ...

Nachdem die Räte in der letzten Sitzung die Vergabe der Planungsarbeiten für die Gewerke Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektroarbeiten wegen der Höhe des Honorars verschoben hatten, standen nun Architekt Gerhard Plöchinger und Mitarbeiter der Planungsbüros Martin & Paulus sowie Gerd Maier Rede und Antwort.

Die Vertreter der beiden Planungsbüros und der Architekt verwiesen darauf, dass es sich bei dem gemeindlichen Bauwerk um eine "nicht einfache Baumaßnahme" handle und dementsprechend die Honorarzone 2 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) anzuwenden sei. Die inzwischen ermittelten genaueren Kosten betragen demnach für die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten rund 47.000 Euro. Die daraus resultierenden Projektierungskosten berechnen sich daraus auf rund 17.000 Euro.

Die Höhe der Kosten für die Elektro-, Telekommunikations- und Blitzschutzarbeiten bezifferte der Elektroplaner auf etwa 40.000 Euro. Daraus ergeben sich rund 14.000 Euro an Planungskosten.

Auf Nachfrage von Hermann Meier erklärte der Architekt, dass er im Vorfeld sehr wohl mit zwei Tegernheimer Firmen Kontakt aufgenommen habe, beide jedoch eine Ausführung ohne Fachplanung abgelehnt hätten.

Herbert Wesselsky informierte die Gemeinderatskollegen, dass er von einem Planungsbüro für die Projektierung der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten ein Vergleichsangebot eingeholt habe und dieses deutlich unter den genannten Kosten liege. Architekt und Fachplaner erklärten, dass dieses günstigere Angebot ihrer Meinung nach nur mittels Leistungsminderungen erklärbar sei. Eine Einstufung in die Honorarzone 1 sei aufgrund der "schwierigen Baumaßnahme mit wenig Platz und angrenzendem Bestand" qualitativ nicht möglich. Auf Nachfrage von Robert Müller erklärten sich beide Fachplaner allerdings mit dem Verzicht auf die dreiprozentigen Nebenkosten einverstanden. Mit 15:1 Stimmen befürworteten die Räte daraufhin die vom Architekten ausgewählten Fachplaner.

(Bericht der Donau-Post vom 12. April 2014, Herbert Wesselsky)
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